Förderkreis ST. Georgen zu Wismar e. V


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Orgelstiftung St. Georgen zu Wismar

ORGELSTIFTUNG ST. GEORGEN ZU WISMAR
Satzung der Orgelstiftung St. Georgen zu Wismar


Kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts

Am 10. November 2010 haben Mitglieder und Freunde des Förderkreises sowie der Verein selbst die „Orgelstiftung St Georgen zu Wismar“ gegründet und mit einem Startkapital von 100.000,00 Euro ausgestattet. Ihr Zweck ist es, Planung, Finanzierung und Ausführung des Orgelneubaus zu ermöglichen. Nach Herstellung des Instruments wird die Stiftung die Erhaltung der Orgel und ihre Nutzung für kirchliche Veranstaltungen und öffentliche Konzerte sicherzustellen. Anfang Dezember 2010 fand die Überreichung der Anerkennungsurkunde des Innenministeriums durch Kirchenrat Kriedel an den Stiftungsvorsitzenden Carl Christian Wahrmann statt.

PROJEKTIDEE für eine ORGEL

PROJEKTIDEE für eine ORGEL

Orgel von St.Georgen 1925

Orgel von St.Georgen 1925

Um dieser großen Aufgabe gerecht zu werden und möglichst bald wieder Orgelmusik in St.Georgen hören zu können, suchen wir weitere Zustifter und Spender! Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung

Konto-Nr.10804391 BLZ 20030000 Uni-Credit-Bank-HypoVereinsbank
Bliedenstrasse 40, 23966 Wismar Tel.03841-228844
IBAN: DE15 2003 0000 0010 804391
BIC: HYVEDEMM300 (HypoVereinsbank)

Tel.: 03841-228844
www.georgenkirche.de mail:orgelstiftung@web.de


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